Neue Verschwiegenheitsverpflichtung für EV

Nach den Änderungen in der SchulDSVO (Schuldatenschutzverordnung)

SchulDSVO - Landesverordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten an öffentlichen Schulen
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musste auch die Verschwiegenheitsverpflichtung angepasst werden.
Das bisherige Verbot zur eigenständigen Datenerfassung ist nicht länger aktuell.

Die neue Version

NEU_Verschwiegenheitsverpflichtung_Elternvertreter
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ist mit dem Datenschutzbeauftragten für Schulen im MBWK Herrn Mai abgestimmt und ich habe die offizielle Freigabe erhalten. Bitte gebt diese Info auch an eure Schulleitung und alle die mit Wahlen etc. zu tun haben.